„Energetische Modernisierung“ – Mietminderung wird seltener

„Energetische Modernisierung“ – Mietminderung wird seltener

Plante bisher ein Vermieter die Modernisierung beziehungsweise Sanierung seiner Wohnungen oder Häuser, waren Mietminderungen während der Bauzeit üblich. Je nach Beeinträchtigung konnten Mieter mit einer wesentlich niedrigeren Mietbelastung rechnen. Nach neuem Recht wird sich dies zumindest bei der „energetischen“ Modernisierung – also bei Arbeiten, die zu einer höheren Energieeffizienz der Immobilie beitragen – ändern. Mieter müssen dann in den ersten drei Monaten der Bauarbeiten mit allen Unbilden des Umbaus wie Lärm und Schmutz oder dem zeitweisen Ausfall von Heizung und Wasser zurechtkommen. Mietminderungen, wie nach altem Recht üblich, können erst ab dem vierten Monat vorgenommen werden.