Kosten

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„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.“ (Wilhelm Busch)

Wie Sie dem Zitat entnehmen können, hat die Anwaltschaft schon seit Jahrhunderten den Ruf, besonders kostspielig zu sein. Dies muss jedoch keineswegs so sein.

Die Kosten anwaltlicher Rechtsberatung werden grundsätzlich vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt.

Grundsätzlich ist jede anwaltliche Tätigkeit gebührenpflichtig. Wir werden in der Regel kurze Anfragen, die sich direkt und unmittelbar in wenigen Momenten bearbeiten lassen nicht in Rechnung stellen. Fragen Sie hier aber im Zweifelsfalle besser nach, weil Sie bei jeder rechtlichen Einschätzung (auch wenn diese kurz und „nur am Telefon“ ist) grundsätzlich mit einer Berechnung nach den unten genannten Grundsätzen rechnen müssen.

Pauschalbeträge bei der Rechtsberatung

Erstberatung

  • für Privatpersonen / Verbraucher 190,00 € (zzgl. MwSt.)
  • für eine fortlaufende Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens maximal 250,00 € (zzgl. MwSt.). 

Vorschuss

Zum Beispiel ist bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist ein sog. Gerichtskostenvorschuss zu entrichten, der bei einem positiven Prozessausgang erstattet werden kann. Sollten Sie dazu oder anderen Vorschusszahlungen fragen haben, stehe ich sehr gerne zur Verfügung.