Renovierung von Mietwohnungen (Schönheitsreparaturen)
Die rechtlichen Bedingungen für Renovierung von Mietsräumen wurde erst kürzlich für Vermieter strenger und für Mieter günstiger geregelt. So ist grundsätzlich der Vermieter auch für Schönheitsreparaturen zuständig, außer es ist ausdrücklich auch im Mietvertrag anders geregelt. Allerdings hat auch die Regelung im Mietvertrag ihre Tücken. So können schon kleine, eigentlich harmlose Wörter, wie z. B. das Wort „insbesondere“ die Renovierungsklausel unwirksam werden lassen. Dann ist für die Renovierung wieder der Vermieter in…